Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Ihre Durchlaucht die Fuͤrstin-Regentin von Reuß 
dlterer Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie, 
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchstihren Finanzdirektor Wilhelm Erdmann Florian von 
Thielau; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Allerhöchstihren Oberzollrath Carl Meyer; 
der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
den Zolldirektionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius; 
andererseits 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchstihren Oberzollrath Moritz von Reichert; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchstihren Kammerherrn und Geheimen Legationsrath Marx 
Grafen Zeppelin, 
und 
Allerhöchstihren Finanzrath Karl Viktor Riecke; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei 
hein: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Steuerrath Ludwig Wilhelm 
Ewald; 
Seine Hoheit der Herzog von Nassau: 
Höchstihren Finanzdirektor Wilhelm von Heemskerck, 
Höchslihren 4% Steuerrund Philipp Heinrich Schellenberg, 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifikation, folgender 
Vertrag abgeschlossen worden ist: 
Artikel 1. 
Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestat der König von 
(Nr. 6099—6100,) Wuͤrt-
	        
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