Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

 

 

 

Maaßstab  Zoll-Benennung
  der  Gegenstände.  der  betrag.
M  Verzollung.
dl.  #
IV.  Brenn-,  Bau=  und  Werkstoffe.
10.  Holz,  Kohlen  und  Torf:
Brennholz  (d.  i.  alles  nicht  vorgearbeitete,  gemeine
Holz  in  unbehauenen  Stämmen  und  Blöcken,  Scheitern
und  Prügeln,  die  nicht  länger  als  42  Wiener  Zoll  100
sind),  auch  Holzborke,  Busch,  Faschinen,  Flechtweiden  Wr.
und  Reiiigg  .  ...  Kbkfß.  Jfrei
b)  Werkholz,  gemeines  (europäisches),  roh,  d.  i.  nicht  vorgearbeitet,
  also  in  unbehauenen  Stämmen  länger  als
42  Wiener  Loll,  oder  in  Bandstöcken,  Stangen,  Pfahlholz
  u.  s.  w.  und  zugerichtet,  d.  i.  Sägewaaren,  Faß-  100
holz  (Dauben)  und  alles  andere  roh  vorgearbeitete  Wr.
Werkholz,  mit  Ausnahme  der  Fournirer  Kbkfß.  Jfrei
c)  Holzkohlen,  Torf,  Torfkohlen  und  Braunkohlen  1  Itr.  frei

11.

 

Mineralien:

a)  Steine,  rohe,  d.  i.  behauen  und  unbehauen,  auch  in
Platten,  doch  nicht  geschliffen  und  nicht  polirt  (z.  B.
Bruch-,  Kalk.  ,  Schiefer  ,  Mauersteine,  Mühlsteine
lohne  und  mit  eisernen  Reifen  oder  Metallhülsen!,
Schleif,  und  Wetzsteine  aller  Art,  Probirsteine,  Feuersteine
  (Flintensteine),  Tufstein,  rohe  Granit.  und  Marmorblöcke
  u.  dgl.),  Lithographirsteine  (sogenannte  Kehlheimer
  Platten)  auch  mit  Jeichnungen  oder  Schrift,  Dachund
  Mauerziegeln,  Schlacken,  Sand  (auch  farbiger
Streusand,  mit  Ausnahme  der  Schmalte),  Kalk  und  Gyps,
gebrannt  und  ungebrannt,  Mörtel,  Amianth  und  Asbest.

Erze,  z.  B.  Blei.,  Eisen.,  Kupfer.,  Zink.  und  Zinnerze,
Gold=  und  Silberstufen,  Kobalt-  und  Nickelerze.

uzzuolan-  und  Santorinerde  (auch  Cement  und  Traß),
Mergel,  Lehm,  gemeiner  Ziegel,  und  Töpferthon,  Trippel.,
  Talk.  und  Walkererde,  Bolus  (auch  Siegelerde),
Maltheser  Erde  (weißer  Bolus),  Blutstein,  Braunstein,
Farberde,  gelbe,  grüne,  rothe,  Graphit  (Wasserblei,  Reisblei),
  Kolkothar,  Ocker,  Bimsstein  und  Schmirgel,  Flußund
  Schwerspath,  Satinober,  Umbra,  weiße  Pfeifen.
und  andere  Erden  zur  Erzeugung  von  Steingut  oder  Porzellan,
  alle  diese  Gegenstände  auch  gemahlen  und  ge-