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Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zoll.
betrag.
.t
33.
h.) Handschuhe (auch blos zugeschnitten oder in Verbindung
mit Webe· und Wirkwaaren) . . . . . . . . . . . . . . ..
i) Kürschnerwaaren, fertige, d. i. alle nicht besonders
benannte, 3. B. überzogene Pelze, Muffe, Mützen, Hand-
schuhe, gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze
Anmerk. Kleider) die nicht ganz mit Pelz überzogen oder gefüttert
sind, werden nicht als Kürschnerwaaren) sondern als Klei-
dungen behandelt.
X. Bein= und Holz-, Glas-, Stein= und Thon-
waaren.
Bein= und Holzwaaren, d. i. alle Arbeiten aus Bein, Holz
oder anderen animalischen und vegetabilischen Schnitzstoffen
mit Ausnahme von Korallen und Schildpatt:
lh Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher,, Drechsler- und
Tischlerwaaren aus Hald auch blos gehobelte Holzwaaren
und Wagnerarbeiten, dann grobe Maschinen (auch Dreh.
bänke, Mangen, Mühlen, Pressen, Spinnräder und
Webestühle), grobe Korbflechterwaaren (z. B. Pack.,
Trag., Wagen und Waschkörbe, Fischreußen u. dgl.),
Besen aus Reisig, Acker.), Garten, und Küchengeräthe.
Beispielsweise gehören hierher: Kisten, Tröge, Mulden,
Handschlitten, Schubkarren, ausgearbeitete Achsen und
Deichseln, Felgen, Naben, Speichen, Räder, Stühle,
Bänke, Tische, Bienenstöcke und Körbe, Holzschuhe,
Nadschuhe, Stiefelknechte, Stiefelhölzer, Schuhmacher
leisten, Reifen und Jargen, Rinnen und Röhren, Stöcke
(auch Peitschenstöcke und Weichselröhre), Schachteln,
Barren, Joche, Kumpfe, Leiter- und Wiesbäume, Leitern,
Kochlöffel, Schneidebretter, Teller, Keulen, Schlägel,
Rechen, Ruder, Schaufeln, Nägel, Stifte, Huhnersteigen,
Kleider, und Haubenstöcke, Hutformen, gerundete Hölzer
zu Stielen, Deckel, Resonanzböden, ungetunkte Jünd-
bölschen, Fidibus, Jahnstocher, roh vorgearbeitete
Hefte und Claviatur-, sowie Tabakspfeifen Hölzer,
Spielzeug, grobes, blos gehobeltes; alle diese Waaren
nicht gesteh gebeizt, gefirnißt, lackirt oder polirt,
noch in Verbindung mit anderen Stossen
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