Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Zoll. 
betrag. 
  
.t 
  
33. 
  
h.) Handschuhe (auch blos zugeschnitten oder in Verbindung 
mit Webe· und Wirkwaaren) . . . . . . . . . . . . . . .. 
i) Kürschnerwaaren, fertige, d. i. alle nicht besonders 
benannte, 3. B. überzogene Pelze, Muffe, Mützen, Hand- 
schuhe, gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze 
Anmerk. Kleider) die nicht ganz mit Pelz überzogen oder gefüttert 
sind, werden nicht als Kürschnerwaaren) sondern als Klei- 
dungen behandelt. 
X. Bein= und Holz-, Glas-, Stein= und Thon- 
waaren. 
Bein= und Holzwaaren, d. i. alle Arbeiten aus Bein, Holz 
oder anderen animalischen und vegetabilischen Schnitzstoffen 
mit Ausnahme von Korallen und Schildpatt: 
lh Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher,, Drechsler- und 
Tischlerwaaren aus Hald auch blos gehobelte Holzwaaren 
und Wagnerarbeiten, dann grobe Maschinen (auch Dreh. 
bänke, Mangen, Mühlen, Pressen, Spinnräder und 
Webestühle), grobe Korbflechterwaaren (z. B. Pack., 
Trag., Wagen und Waschkörbe, Fischreußen u. dgl.), 
Besen aus Reisig, Acker.), Garten, und Küchengeräthe. 
Beispielsweise gehören hierher: Kisten, Tröge, Mulden, 
Handschlitten, Schubkarren, ausgearbeitete Achsen und 
Deichseln, Felgen, Naben, Speichen, Räder, Stühle, 
Bänke, Tische, Bienenstöcke und Körbe, Holzschuhe, 
Nadschuhe, Stiefelknechte, Stiefelhölzer, Schuhmacher 
leisten, Reifen und Jargen, Rinnen und Röhren, Stöcke 
(auch Peitschenstöcke und Weichselröhre), Schachteln, 
Barren, Joche, Kumpfe, Leiter- und Wiesbäume, Leitern, 
Kochlöffel, Schneidebretter, Teller, Keulen, Schlägel, 
Rechen, Ruder, Schaufeln, Nägel, Stifte, Huhnersteigen, 
Kleider, und Haubenstöcke, Hutformen, gerundete Hölzer 
zu Stielen, Deckel, Resonanzböden, ungetunkte Jünd- 
bölschen, Fidibus, Jahnstocher, roh vorgearbeitete 
Hefte und Claviatur-, sowie Tabakspfeifen Hölzer, 
Spielzeug, grobes, blos gehobeltes; alle diese Waaren 
nicht gesteh gebeizt, gefirnißt, lackirt oder polirt, 
noch in Verbindung mit anderen Stossen 
  
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