Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
nach dem
30-Thaler-
Juß.
Thlr. ] Sgr.
nach dem
521-Gulden-
Fuß.
F. Kr.
1
11.
—
disteln)) Bäume, Sträucher, Reben, Schöß.
linge, Setzlinge, Stauden zum Verpflanzen)
Roßkastanien; Maulbeerblätter; Feuerschwamm,
roher; Holzzunder; Heidekraut und Heide-
krautwurzeln) Kalmus, frischer; Flechten und
Moose Schachtelhalm; Binsen, Schilfe und
Rohre (Dach- und Weberrohre), gespalten,
geschnitten oder zugespitzt; Bast, roher) Streu-
laub und Häckerling (Häcksel)) Nadeln und
Zapfen von Nadelhölzen
4) Hoorpfernrn
Glas und Glaswaaren:
a) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschlif.
fenes oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln,
Böden oder Rändern) Fenster- und Tafelglas
in seiner natürlichen Farbe (grün, halb und
ganz wei .
b) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, ge-
schnittenes, gemustertes, massives weißes Glas;
auch Behänge zu Kronleuchtern von Glasj;
Glasknöpfe, Glasperlen, Glasschmelz
c) Spiegelglas:
1) rohes, ungeschliffenss
2) geschliffenes, belegt oder unbelegnt
(1) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas,
ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in
Verbindung mit anderen Materialien, soweit
sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren
(Allg. Anm. 2) fallen
Anmerk. Glasmasse) sowie Glasröhren und Glasstängel-
chen, ohne Unterschied der Farbe) wie sie zur
Perlenbereitung und Kunstglasbläserei ge.
braucht werden, auch Glasurmasse
Haare von Thieren, mit Ausnahme der Wolle;
Menschenhaare; Federn und Borsten:
o) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh,
gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Locken-
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Itr.
1 Ztr.
1Ztr.
freii
15
20
20
frei.
422½
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