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8) Gese ,
betreffend die Trennung des Weilers Rossach von dem Oberamtsbezirke Neckarsulm.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und mit Zustimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Ein ger Artikel.
Der bisher zum Oberamt Neckarsulm gehörige und mit der Gemeinde Olnhausen
vereinigte Weiler Rossach wird hiermit von dem Oberamtsbezirke Reckarsulm getrennt
und dem Oberamtsbezirke Künzelsau zugetheilt.
Unser Minister des Innern ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.
Gegeben, Stuttgart, den 12. April 1855.
Wilhelm.
Der Minister des Innern:
Linden.
Auf Befehl des Königs,
der Chef des Geheimen-Cabinets:
Mauceler.