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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Königeberg.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Pr. Friedländer Kreises
II. Serie.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Räckgabe zu der
Obligation des Friedlander Kreises
Littr ... übeer... Thaler à fünf Prozent Zinsen
die .# Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Domnau, sofern dagegen Seitens des als solchen legirimirten
Inhabers der Obligation kein Widerspruch ergangen ist.
Domnau, den ren ... . .. 18.
(Stempel.)
Die ständische Kommission des Pr. Friedländer Kreises.
Anmerkung.
1) Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lektern oder
Faksimilestempeln gedruckt werden, doch mug jeder Talon mit der eigenhändigen
Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattseite unter den beiden letzten
Zinskupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
9ter Zins - KAupon. 10ter Zius - Aupon.
Talon.
(Nr. 6114.) Allerhächster Erlaß vom 22. Mai 1865., betreffend die Heranziehung der im
sogenannten Pelpliner und im sogenannten Liessauer Außendeich belegenen
neu eingedeichten Grundstücke zu den Deichlasten der Damm-Kommune
des Marienburger großen Werders.
N auf Anordnung der gemäß §. 1. der Verordnung vom 12.
April 1848. (Gesetz-Samml. für 1848. S. 126.) eingesetzten Kommission für
die Strom= und Deichbauten an der Weichsel und Nogat die zwischen. den
um-