Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinz  Preußen,  Regierungsbezirk  Königeberg.
Talon

zur

Kreis-Obligation  des  Pr.  Friedländer  Kreises
II.  Serie.
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Räckgabe  zu  der
Obligation  des  Friedlander  Kreises
Littr  ...  übeer...  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen

die  .#  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Domnau,  sofern  dagegen  Seitens  des  als  solchen  legirimirten
Inhabers  der  Obligation  kein  Widerspruch  ergangen  ist.

Domnau,  den  ren  ...  .  ..  18.
(Stempel.)
Die  ständische  Kommission  des  Pr.  Friedländer  Kreises.
Anmerkung.

1)  Die  Namensunterschriften  der  Mitglieder  der  Kommission  können  mit  Lektern  oder
Faksimilestempeln  gedruckt  werden,  doch  mug  jeder  Talon  mit  der  eigenhändigen
Namensunterschrift  eines  Kontrolbeamten  versehen  werden.

2)  Der  Talon  ist  zum  Unterschiede  auf  der  ganzen  Blattseite  unter  den  beiden  letzten
Zinskupons  mit  davon  abweichenden  Lettern  in  nachstehender  Art  abzudrucken:

 

9ter  Zins  -  KAupon.  10ter  Zius  -  Aupon.

 

Talon.

 

 

 

 

(Nr.  6114.)  Allerhächster  Erlaß  vom  22.  Mai  1865.,  betreffend  die  Heranziehung  der  im
sogenannten  Pelpliner  und  im  sogenannten  Liessauer  Außendeich  belegenen
neu  eingedeichten  Grundstücke  zu  den  Deichlasten  der  Damm-Kommune
des  Marienburger  großen  Werders.

N  auf  Anordnung  der  gemäß  §.  1.  der  Verordnung  vom  12.
April  1848.  (Gesetz-Samml.  für  1848.  S.  126.)  eingesetzten  Kommission  für
die  Strom=  und  Deichbauten  an  der  Weichsel  und  Nogat  die  zwischen.  den

um-