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stichSammlung Christian Mannlich;
der Direktor der Antiken-Sammlungen
tamine, mit dem Direktor der Akademie
tanger.
b. Von jeder Schule der Akademie ein teßbrer.
— Von der Schule der Historienmahlerei
wird der Professor der dritten
Klasse immer dazu genommen.
c. Einige geschickte Künstler, welche aber
die Zahl von vier nie übersteigen dürfen.
Für izt ernennen Wir dazu die beiden
Mahler Franz und Wilbelm Kobell.
Bei diesem so zusammen gesezten Comi-#
sollen,
rtens, alle Haupreinrichtungen der Kunst-Sammlungen,
und
tens, alle neue Anschaffungen, Tausche,
und ähnliche Gegenstände, welche sich auf
die Kunst bejiehen, jur Begutachtung gebracht;
Ztens die Herstellung genauer und vollständiger
Inventarten der verschiedenen Kunst-Sammlungen
geleitet und betrieben werden.
Von jedem hieser Inventarien muß ein
doppeltes, ron den Vorstebern der betreffenden
Sammkungen unterzeichnetes Exemplar
gefertigt, und das eine derselben an Unser
Ministerium des Innern eingesendet, das
andere in dem Versammlunge= Orte des Kunst-Comite
ni. dergelegt werden.
Atcns. Auch in andern Fällen, als bei
Besezung der rorzüglichsten Kunst: tehrerstellen,
lei Brurthulung rer Planen zu öfsentlichen
Geb. uden, oder von Vorschlägen,
die auf das Ganze der Kunst Beziehung ha:
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ben, und ähnlichen Veranlassungen behalten
Wir Uns vor, dieses Comiteè, so oft Wie
es nöthig finden, zur Dellberation zusammen
rufen zu lassen.
Dieses Comité versammelt sich bei den
oben angeführten Anlässen auf jedesmaligen
Befehl des geheimen Ministerium des Innern.
Die Versammlung wird von dem"
jenigen Borstande zusammen berufen und prdsidirt,
in dessen Fach der Deliberations--Gegenstand
vorzüglich einschlägt, und an
welchen daher auch die besondere Ministerial-Weisung
zur Eröffuung der Versammlung
ergangen ist. Das Protokoll wird von
dem Sekretir der Akademie gefübrr.
XXXV. Fond der Akademie
der Künste.
Bis für die Akademie der Künste ein binlänglicher
Fond bestimmt seyn wird, soll das
zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse Erforderliche
auf Unsere Zeneral-Staats-Kasse übernommen
werden. Ausser den Besoldungen
der Mieglieder baben Wir eine bestimmte
Summe für die laufenden Unkosten und die
Regie ausgeworfen. Die Kasse, aus welcher
diese zu bestreiten sind, wird dem Ge:
neral-Sekretär übergeben, und die mit den
Belegen versehene Rechnung halbjährig,
von dem Direktor und ihm unterzeichner,
an das Ministerium des Innern eingesendet,
von welchem sodann wegen ibrer Justifkarion
der Geschäfts, Ordnung gemäß
das weitere eingeleitet wird. Der für das
Fach der bildenden Künste bestimmte Fond
soll zugleich von jedem anderen geschieden,
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