Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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stichSammlung  Christian  Mannlich;

der  Direktor  der  Antiken-Sammlungen

tamine,  mit  dem  Direktor  der  Akademie
tanger.

b.  Von  jeder  Schule  der  Akademie  ein  teßbrer.
  —  Von  der  Schule  der  Historienmahlerei
  wird  der  Professor  der  dritten
Klasse  immer  dazu  genommen.

c.  Einige  geschickte  Künstler,  welche  aber
die  Zahl  von  vier  nie  übersteigen  dürfen.
Für  izt  ernennen  Wir  dazu  die  beiden
Mahler  Franz  und  Wilbelm  Kobell.

Bei  diesem  so  zusammen  gesezten  Comi-#

  sollen,
rtens,  alle  Haupreinrichtungen  der  Kunst-Sammlungen,

  und
tens,  alle  neue  Anschaffungen,  Tausche,

und  ähnliche  Gegenstände,  welche  sich  auf

die  Kunst  bejiehen,  jur  Begutachtung  gebracht;


Ztens  die  Herstellung  genauer  und  vollständiger
  Inventarten  der  verschiedenen  Kunst-Sammlungen
  geleitet  und  betrieben  werden.

Von  jedem  hieser  Inventarien  muß  ein
doppeltes,  ron  den  Vorstebern  der  betreffenden
  Sammkungen  unterzeichnetes  Exemplar
gefertigt,  und  das  eine  derselben  an  Unser
Ministerium  des  Innern  eingesendet,  das
andere  in  dem  Versammlunge=  Orte  des  Kunst-Comite
  ni.  dergelegt  werden.

Atcns.  Auch  in  andern  Fällen,  als  bei
Besezung  der  rorzüglichsten  Kunst:  tehrerstellen,
  lei  Brurthulung  rer  Planen  zu  öfsentlichen
  Geb.  uden,  oder  von  Vorschlägen,
die  auf  das  Ganze  der  Kunst  Beziehung  ha:

 

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ben,  und  ähnlichen  Veranlassungen  behalten
Wir  Uns  vor,  dieses  Comiteè,  so  oft  Wie
es  nöthig  finden,  zur  Dellberation  zusammen
rufen  zu  lassen.

Dieses  Comité  versammelt  sich  bei  den
oben  angeführten  Anlässen  auf  jedesmaligen
Befehl  des  geheimen  Ministerium  des  Innern.
  Die  Versammlung  wird  von  dem"
jenigen  Borstande  zusammen  berufen  und  prdsidirt,
  in  dessen  Fach  der  Deliberations--Gegenstand
  vorzüglich  einschlägt,  und  an
welchen  daher  auch  die  besondere  Ministerial-Weisung
  zur  Eröffuung  der  Versammlung
  ergangen  ist.  Das  Protokoll  wird  von
dem  Sekretir  der  Akademie  gefübrr.

XXXV.  Fond  der  Akademie

der  Künste.

Bis  für  die  Akademie  der  Künste  ein  binlänglicher
  Fond  bestimmt  seyn  wird,  soll  das
zur  Bestreitung  ihrer  Bedürfnisse  Erforderliche
  auf  Unsere  Zeneral-Staats-Kasse  übernommen
  werden.  Ausser  den  Besoldungen
der  Mieglieder  baben  Wir  eine  bestimmte
Summe  für  die  laufenden  Unkosten  und  die
Regie  ausgeworfen.  Die  Kasse,  aus  welcher
  diese  zu  bestreiten  sind,  wird  dem  Ge:
neral-Sekretär  übergeben,  und  die  mit  den
Belegen  versehene  Rechnung  halbjährig,
von  dem  Direktor  und  ihm  unterzeichner,
an  das  Ministerium  des  Innern  eingesendet,
  von  welchem  sodann  wegen  ibrer  Justifkarion
  der  Geschäfts,  Ordnung  gemäß
das  weitere  eingeleitet  wird.  Der  für  das
Fach  der  bildenden  Künste  bestimmte  Fond
soll  zugleich  von  jedem  anderen  geschieden,

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