Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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in  dem  Kreisblatte  des  Kreises  Bromberg,  in  dem  Preußischen  Staats-Anzeiger
und  durch  Aushang  an  der  Börse  zu  Berlin.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjahrlichen  Terminen,  am  1.  April  und  am  1.  Oktober,  mit  fünf
Prozent  jährlich  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgebe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,

ei  der  Kreis-Kommunalkasse  in  Bromberg  oder  in  einem  anderen  durch  vorstehend
  genannte  öffenkliche  Blatter  zu  bezelchnenden  Orte,  und  zwar  auch  in  der
nach  dem  Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Schuldverschreibunz
  sind  auch  die  dazu  chörgen  Zinskupons  der  spateren  Falligkeitstermine
ckzuliefern.  Für  die  schlenden  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale
abgezogen.

Die  gekündigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach
dem  Rückzahlungstermine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren
vom  Ablauf  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit  ab  nicht  erhobenen  Zinsen,  verjähren
  zu  Gunsten  des  Kreises.

#6  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Schuldverschreibungen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichtsordnung  Theil  I.
Tit.  51.  S.  120.  sequ.  bei  dem  Königlichen  Kreisgerichte  zu  Bromberg.

Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden.  Doch
soll  demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen
  Verjährungsfrist  bei  der  Kreisverwaltung  anmeldet  und  den  stattgehabten
Besitz  der  Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Schuldverschreibung  oder  sonst  in
glaubhafter  Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjdhrungsfrist  der  Berrag  der
angemeldeten  und  bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung
ausgezahlt  werden.

Mit  dieser  Schuldverschreibung  sind.  halbjährige  Zinskupons  bis
um  Schlusse  des  Jahres  ausgegeben.  Für  die  weitere  Zeit  werden
Binskupons  auf  fünfjährige  Perioden  ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-Serie  erfolgt  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Bromberg  oder  an  einem  durch  vorgenannte  öffentliche  Blätter
vn  bezeichnenden  Orte  gegen  Ablieferung  des  der  dlteren  Zinskupons-Serie

eigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung
der  neuen  Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,  sofern
deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

Dessen  zu  Urkunde  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
  ertheilt.

Bromberg,  den  ....  ..  18.

Die  ständische  Finanzkommission  des  Bromberger  Kreises.

(Nr.  6169.)  104“  Pro-