Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6155.) Bekanntmachung, betreffend die kWlrerb sen omin 2, der Weeinnenh der 
. 4. und 51. des Statuts der „Gladbacher F 
schaft“ zu Gladbach. Vom 13. August 1865. 
  
O 
D. Königs Majesict haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 26. Juli 
1865. die von der „Gladbacher Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft“ in der 
außerordentlichen Generalversammlung vom 31. Januar d. J. beschlossene Ab- 
aͤnderung des F. 4. ihres Staturs, sowie die von den drei bevollmächtigten 
Direktoren der Gesellschaft unterm 23. Mai d. J. zu F. 51. des Statuts vor- 
genommene Aenderung zu genehmigen geruht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem notariellen Protokolle vom 23. Mai 
1865. wird durch das Amrsblärt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf 
bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 13. August 1865. 
Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister 
und öffentliche Arbeiten. des Innern. 
Im Auftrage: Im Auftrage: 
Delbrück. v. Klützow 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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