(Nr. 6164.) Allerhöchster Erlaß vom 14. August 1865., betreffend dle Genehmlgung zur Emission
weiterer neuer Stammaktien bis zum Betrage von drei Millionen Thaler
Seitens der Rheinischen Eisenbahngesellschaft.
N von Seiten der unterm 21. August 1837. landesherrlich bestätigten
Rheinischen Eisenbahngesellschaft darauf angetragen worden ist, ihr Behufs Um-
baues und Erweiterung der Bahnhbfe auf der Strecke Cöln-Herbesthal, Cöln-
Rolandseck und Cöln-Crefeld nebst Legung des zweiten Geleises, ferner für Ver-
mehrung des Betriebsmaterials und für sonstige Ergänzungs= und Erweiterungs-
bauten die Emission weiterer neuer Stammaktien bis zum Betrage von drei
Millionen Thaler zu gestatten, will Ich zu diesem Antrage hierdurch die Geneh-
migung mit der Maaßgabe ertheilen, daß die neu zu kreirenden Aktien zum Stimm-
recht in der Generalversammlung erst dann berechtigen, wenn sie voll eingezahlt sind,
sowie, daß die Gesellschaft unker Ihrer Zustimmung den Zeitpunkt näher fest-
setzt, von welchem ab die neuen Aktien an der Dividende Theil zu nehmen haben.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu verbffentlichen.
Gaslein, den 14. August 1865.
Wilhelm.
Für den Justizminister:
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Justizminister.
(Nr. 6165.) Statut der Wiesengenossenschaft im Oelbachthale, Bürgermeisterei Neukirchen,
Kreises Solingen. Vom 14. August 1865.
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen tec.
verordnen, nach Anhörung der Betheiligten, auf Grund des Gesetzes vom 28.
Februar 1843. 99. 56. und 57. und des Artikels 2. des Gesetzes vom 11. Juli
1853., was folgt:
K. 1.
Die Besitzer der im Oelbachthale, Bürgermeisterei Neukirchen, Halegenen,
auf der zum Projekte des Wasserbaumeisters Wernekink vom — ge:
hörigen Uebersichtskarte mit einer roth punktirten Linie eingegrenzten Grundstücke
werden zu einer Genossenschaft vereinigt, um den Ertrag dieser Grundstücke
durch Ent= und Bewasserung zu verbessern.
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