Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 910 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Zins-— K upon 
Kreis-Obligation àe:rs Pillkallener Kreises 
II. Emission 
Litt. W.. „ 
über 
.......... ThalerzufüanrozentZinfenübekThaler 
..... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt segtn dessen Ruͤckgabe in der 
et vom n . ... bis. resp. vom e .. 
und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
7 das Halbjahr vvoor bi . mit (in Buch- 
staben) Thalern . . ... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu 
Pillkallen. 
Pillkallen, den .# 18. 
Die ständische Kommission für die Chaufseebauten im 
Pillkallener Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier ahren nach der 
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalender- 
jahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur . 
Kreis-Obligation des Pillkallener Kreises Il. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Pillkallener Kreises II. Emission Littr. 4 
... ... Thaler à fünf Prozent Zinsen die ..“ Serie — für die dinen 
Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-Kommunalkasse zu . Pillkallen nach Maaß- 
gabe der diesfälligen, in der Obligation enthaltenen estimmungen. 
Pillkallen, den rn 
Die ständische Fe#une für deis Chausseebauten im 
Pillkallener Kreise. 
  
(Nr. 6170.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.