Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6300.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Züllichau-Schwiebuser Kreises im Betrage von 200,000 Thalern. 
Vom 5. März 1866. 
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛt. 
Nachdem von den Kreisständen des Züllichau-Schwiebuser Kreises auf 
den Kreistagen vom 1. Mai und 7. September 1865. beschlossen worden, die 
Geldmittel zur Zeichnung von 150,000 Thalern Stammaktien der Posen-Frank- 
furt-Gubener Eisenbahngesellschaft und zur Erwerbung des für den Bau dieser 
Bahn innerhalb des Kreises erforderlichen Grund und Bodens im Wege einer 
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstande: 
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens 
der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 
200,000 Thalern ausstellen zu dürfen, in Gemäßheit des §F. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 200,000 
Thalern, in Buchstaben: zweimalhundert Tausend Thalern, welche in folgenden 
Apoints: 
60 Apoints à 500 Thaler, 
250 - à 200 - 
1000 - à 100 - 
200 - à 50 - 
400 - à 25 - 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden 
Folgeordnung vom Jahre 1869. ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent 
des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- 
herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In- 
haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- 
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, Keltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches ir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen 
eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die 
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Instegel. 
Gegeben Berlin, den 5. März 1866. 
(I. 8.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
(Nr. 6300) 27“. Pro-
	        
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