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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 21.—
(Nr. 6326.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Ostrowo, Regierungsbezirks Posen, zum Betrage von 40,000 Thalern.
Vom 26. März 1866.
Wiur Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem der Magistrat zu Ostrowo im Einverständniß mit der dortigen
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zu nöthig gewordenen
Kommunalbauten eine Anleihe von 40,000 Thalern aufnehmen und zu diesem
Zwecke auf den Inhaber lautende und mit Zinsscheinen versehene Stadt-Obli-
gationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Ge-
setzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine
Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges
Privilegium zur Ausstellung von vierzig Tausend Thalern Ostrowoer Stadt-
Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema, und zwar:
200 Stück à 20 Thaler 4,000 Thaler,
150 à 40 :— 6,000
150 à 100 15,000 O
50 འ200 = P 10,000 -
10 : à 500 505000 Ob
zusammen = 40,000 Thaler,
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der
Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane in den Jahren
1866. bis spatestens 1902. einschließlich zu amortisiren sind, mit Vorbehalt
der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch
den Inhabern der Obligarionen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr=
leistung Seitens des Staats zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Incsiegel.
Gegeben Berlin, den 26. Mätz 1866.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Jahrgang 1866. (Nr. 6328.) 34 Pro-
Ausgegeben zu Berlin den 2. Juni 1866.