Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

— 350 — 
III. 
- Rchlr. 
Gegen Einlieferung dieses Kupons von dem neuen Oslpreußischen 
Pfandbriefe 
Litt. ..... uͤber ..... Rthlr. 
werden die halbjährigen Zinsen für den Termin 18. zu .. Prozent mit 
(buchsiablich) Thaler 
bei der Generallandschafts-Kasse zu Königsberg vom 1. bisgs 
18. oder bei dem Generallandschafts-Agenten zu Berlin im .. . . . . .. 18. 
bezahlt. 
Ausgefertigt. 
Talon 
zum 
neuen Ostpreußischen prozentigen Pfandbrief 
Litt. — uͤber ... .. Rthlr. 
Der Praͤsentant dieses Talons erhaͤlt bei der Ostpreußischen General- 
Landschafts-Kasse zu Künigsberg oder bei dem Generallandschafts-Agenten in 
Berlin zu dem genannten Pfandbriefe die neue Serie Kupons pro u. s. w., 
wenn nicht der Inhaber des Pfandbriefs dagegen Einspruch macht. 
Wird dieser Talon bis zum.. nicht präsentirt, so kann der Pfand- 
briefs-Inhaber ohne Weiteres die neuen Kupons erhalten. 
Ostpreußische Generallandschafts-Direktion. 
Ausgefertigk. 
  
Nedigirt im Büreau des Staaks. Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckere! 
(R. v. Decker).
	        
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