2. Zuziehung
der Schsffen
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Wird binnmen acht Tagen nach dieser Barahhrichtizung ein Mangel der
Bedingungen der Wählbarkeit, ein Befreiiunge- oder erheblicher Abhaltungsgrund
geltend gemacht, so bewirkt der Landrath binnen drei Tagen die Löschung des
Samen er übersendet hierauf dem Polizeirichter sowohl die Haupt= als die
atzliste.
K. 7.
In den Stadtkreisen werden die Verrichtungen des Landraths (F. 6.) von
dem Gemeindevorstande, beziehungsweise von dem Polizeipräsidenten oder Polizei-
direktor wahrgenommen.
S. 8.
Die nehheren Anordnunzen hinsichtlich des Wahlverfahrens, namentlich in
Betreff der Bildung der Wahlbezirke und der Leitung der Wahlhandlung, bleiben
einer von den Ministern der Justiz und des Innern zu erlassenden Instruktion
vorbehalten.
§. 9.
Vor dem Schlusse des Kalenderjahres bestimmt der Polizeirichter durch
« Loosskehung in öffentlicher Sitzung die Reihenfolge, in welcher die auf der Haupt-
liste stehenden Schöffen an den ordentlichen Po leigerichts Situnger des nächsten
Jahres Theil zu nehmen haben, und setzt von den itzungstagen die
betheiligten Schöffen in Kenntniß.
Scheidet einer dieser Schöffen durch Befreiung, Tod oder aus anderen
Gründen aus, so wird an dessen Stelle ein durch das Loos zu bestimmender
Ersatzschöffe berufen.
etreffenden
K. 10.
Eine Aenderung in der durch das Loos bestimmten Reihenfolge des
Dienstes g. .) kann auf den übereinstimmenden Antrag der betheiligten Schöffen
von dem ollzerrichter bewilligt werden, so lange die in den betreffenden Sitzungen
zur Verhandlung kommenden Sachen noch nicht bestimmt find.
KS. 11.
Zu den außerordentlichen Gerichtssitzungen, welche zur Erledigung dringen-
der Straffälle erforderlich werden, zeit der Polizeirichter von ihm zu erwählende
Schöffen aus der Haupt= oder Ersatzliste zu.
F. 12.
Schöffen, welche in der Gerichtssitzung zu erscheinen verhindert find, haben
die Hinderungsursachen rechtzeitig anzuzeigen und zu bescheinigen.
Der Polizeirichter kann auch aus Gründen, die kein unabwendbares Hinder-
niß darstellen, die Entbindung bewilligen, sofern der Antragsteller statt seiner einen
anderen Schöffen aus der Haupt- oder Ersatzlifte gestellt. 1
· §.:k.