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Provinz Preußen, Negierungsbezirk Rönigeberg.
Braunsberger Stadtobligation
(Trockener Stadtstempel.) Littr. ——— (Stadtsiegel.)
übber ... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom ...... .... ... zur Aufnahme
einer Anleihe von 40,000 Thalern ermächtigt, bekennt sich der unterzeichnete
Magistrat Namens der Stadt Braunsberg durch diese, für jeden Inhaber gültige,
Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von
. ... Thalern Preußisch Kurant, welcher Betrag an die Stadt gezahlt
worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 40,000 Thalern geschieht vom
1. Januar 1869. ab allmälig in Gemähheit des festgestellten Tilgungsplans aus
dem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens anderthalb Pro-
zent jährlich, unter Zuwachs der ersparten Zinsen von den getilgten Schuld-
verschreibungen. Auch verpflichtet sich die Stadtgemeinde Braunsberg, sur Til-
gung dieses ganzen Anleihekapitals noch die Ueberschüsse, welche die mittelst dieses
Darlehns einzurichtende städtische Gasanstalt über die Betriebsausgaben und die
wlammößigen Verzinsungs= und Tilgungsbeträge etwa gewähren möchte, zu ver-
wenden.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schudverschreidum en wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt in dem Monat Juni jedes der
Einlösung vorhergehenden Jahres und beginnt im Juni 1868.
Die Stadtgemeinde behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgun Mt
durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche umlaufende S uld-
verschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld-
verschreibungen werden unter Bezeichmung ihrer Buchstaben, Nummern und
Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich
bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und Einen Monat vor dem
Zahlungstermine, also in den Monaten Juli, Oktober und Dezember, im König-
lichen Staatsanzeiger, im Amtsblatte der Kniglichen Regierung zu Königsberg,
in der Königsberger Hartungschen Zeitung und im Kreisblatte des Kreises Brauns-
berg. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von dem Magistrate mit
Genehmigung der Königlichen Regierung ein anderes fuostiuir.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es
in halbjährigen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet,
mit fünf Prozent jährlich in Preußisch Kurant verzinst.
(Nr. 6734.) Die