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Pro-
zente.
29.
30.
31.
32.
33.
Ist der Vertrag unter Mitwirkung eines Mäk-
lers oder vereideten Agenten abzeschlossen und der
Stempel nicht verbraucht, so soll die Strafe nicht
blos jeden der Kontrahenten, sondern auch den Mäk-
ler oder Agenten unter solidarischer Haftung aller
dieser Personen für den Stempel treffen;
) Kauf= und Tauschverhandlungen, welche zwischen
Theilnehmern an einer Erbschaft zum Zwecke der
Theilung der zu letzterer gehörigen Gegenstände
abgeschlossen werden, sind dem Werthstempel von
Kaufverträgen nicht unterworfen.
Zu den Theilnehmern an einer Erbschaft wird
auch der überlebende Ehegatte gerechnet, welcher
mit den Erben des verstorbenen Ehegatten güter-
gemeinschaftliches Vermögen zu theilen hat.
S. auch pos. 54. „Uebertragsverträge."
Lehrbriefe der Handlungsdiener, Künstler, Fabrik= und
Handwerksgehülfen, auch Jäger, Gärtner und Köche
Lehrkontrakte, s. Verträge. Ist jedoch entweder
ar kein Lehrgeld, oder ein Lehrgeld von weniger als
50 Thaler ausbedungen, für jedes Exemplar. ... . ..
Leibrentenverträge, wodurch Leibrenten erkauft oder
sonst gegen Uebernahme von Leistungen oder Ver-
pflichtungen erworben werden, Eins vom Hundert
des Kapitalwerthes der Leibrente.
Lieferungsverträge wie Kaufverträge, s. diese.
Diejenigen, welche Lieferungen von Bedürfnissen
der Regierung oder öffentlicher Anstalten übernehmen,
sind verpflichtet, den vollen Stempelbetrag ausschließlich
zu entrichten.
Mäkleratteste, welche vereidete Mäkler auf den Grund
ihrer Bücher den Interessenten 3 ihrer Nachricht er-
theilen, bedürfen keines Stempels, sofern davon kein
Gebrauch vor einer gerichtlichen oder polizeilichen
Behörde emacht wird. Wo dagegen ein solcher
Gebrauch ##aitinte ist dazu ein Stempel von .. ...
anzuwenden.
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