Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1333 — 
Provinz Posen, Regierungebezirk Hosen. 
Zins-Kupon te Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Adelnauer Kreises 
Littr. . . . . M .... 
über . .. Thaler zu " Prozent Zinsen 
über .. . . . Thaler . . . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gigen dessen Rückgabe in der 
Zeit von ................·............... pvom.."s....... 
.................... spaterhm die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obli a das Halkjahr r ............... bis. mit 
Ain uchstaben) Thalern . . . . . Silbergroschen bei der Kreis-Kommunal- 
asse zu Ostrowo. 
Ostrowo, den . . .. 18.. 
Die kreisständische Finanzkommission des Adelnauer Kreises. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb #ienn Jahren nach 
der Falligteit. vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Posen, Negierungebezirk Hosen. 
Talon 
zu der 
Kreis-Obligation des Adelnauer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Adelnauer Kreises 
Littr. über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ..# Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
G zu Ostrowo, nach Maaßgabe der diesfälligen, in der Obligation 
enthaltenen Bestimmungen. 
Ostrowo, den1 . .. . .. .. 18.. 
Die kreisständische Finanzkommission des Adelnauer Kreises. 
  
(Nr. 6774—67#5.) (Nr. 6775.)
	        
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