— 1335 —
Drovinz Schlesien, Kegierungsbezirk Oppeln.
Obligation der Stadt Myslowitz
(Stadtwappen)
über
100 Thaler
Ausgefertigt in Gemäsheit des landesherrlichen Privilegiums vom .. .. ... . . . ..
(Gesetz= Samml. für 1867. Seite. )
Wir Magistrat der Stadt Myslowitz urkunden und bekennen hiermit, daß der
Inhaber dieser Obligation der hiesigen Stadt ein Darlehn von 100 Thalern,
schreibe: Einhundert Thalern Preußisch Kurant, gegeben hat, dessen Empfang
wir hiermit bescheinigen.
Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zur Erbauung des hiesigen
Raths- und Gerichtsgebäudes in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom
............. aufgenommenen Darlehns von 40,000 Thalern.
Die Rückzahlung dieses Darlehns geschieht, nach Emission der Obligationen,
vom Jahre 1868. ab binnen spätestens siebenunddreißig Jahren nach Maaßgabe
des festgestellten Tilgungsplanes dergestalt, daß die darin jährlich ausgeworfene
Amortisationsrate in den Haushaltsetat ausgenommen und aus diesem Tilgungs-
fonds die Stadt-Obligationen mittelst Ausloosung oder freien Ankaufs binnen
spätestens seenunddresg Jahren eingelöst werden.
Die Stadtgemeinde Myslowitz behält sich das Recht vor, den Tilgungsfonds
durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende
Schuldverschreibungen zu kündigen. Den Gläubigern steht kein Kundigungerecht
zu. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter
Beztinung 8 Nummern, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine
in dem Amtsblatte der Königlichen egierng zu Oppeln und in dem Beuthener
Kreisblatte. Jedesmal, sobald eines dieser Blätter eingehen sollte, wird an Stelle
desselben ein anderes mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Oppeln
bestimmt werden. -
Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurückzuzahlen ist,
(Nr. 6775.) wird