Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1338 — 
Provinz Schlesien, Regierungebezirk Oppeln. 
Dalon 
zu der 
Obligation der Stadt Myslowitz 
+... 
über 
100 Thaler à fünf Prozent verzinslich. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbenannten 
Obligation die . .te Serie Zinskupons 46 die fünf Jahre 18. bis 18. bei der 
Kämmereikasse zu Myslowitz, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen 
diese Ausreichung protestirt worden ist. 
Myslowitz, den0#en 18. 
Der Magistrat. 
(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes 
unter Beifügung der Amtstitel.) 
  
(Nr. 6776.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Juli 1867., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte an die Stadt Freistabt im Regicrungsbezirk Liegnitz für 
den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Freistadt über 
Zorus und Lessendorf nach der Beuthen-Neusalzer Chaussee bei der Neu- 
mühle im Kreise Freistadt. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Freistadt über Zyrus und Lessendorf nach der Beuthen-Neusalzer 
Chaussee bei der Neumühle im Kreise Freistadt, Regierungsbezirk Liegnitz, geneh- 
migt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Freistadt das Expropriationsrecht 
für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusä chen 
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen 
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom
	        
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