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Provinz Schlesien, Regierungebezirk Oppeln.
Dalon
zu der
Obligation der Stadt Myslowitz
+...
über
100 Thaler à fünf Prozent verzinslich.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbenannten
Obligation die . .te Serie Zinskupons 46 die fünf Jahre 18. bis 18. bei der
Kämmereikasse zu Myslowitz, sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen
diese Ausreichung protestirt worden ist.
Myslowitz, den0#en 18.
Der Magistrat.
(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes
unter Beifügung der Amtstitel.)
(Nr. 6776.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Juli 1867., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte an die Stadt Freistabt im Regicrungsbezirk Liegnitz für
den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Freistadt über
Zorus und Lessendorf nach der Beuthen-Neusalzer Chaussee bei der Neu-
mühle im Kreise Freistadt.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Freistadt über Zyrus und Lessendorf nach der Beuthen-Neusalzer
Chaussee bei der Neumühle im Kreise Freistadt, Regierungsbezirk Liegnitz, geneh-
migt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Freistadt das Expropriationsrecht
für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusä chen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom