Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 19825 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
-Nr. 118. — 
  
  
(Fr. 6914.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Oktober 1867., betreffend die Vereinigung des 
landräthlichen Kreises Wetzlar in Beziehung auf die Verwaltung der Zölle 
und der indirekten inneren Steuern mit dem Verwaltungsbezirke des 
Provinzial- Steuerdirektors in Cassel. 
A# Ihren Bericht vom 18. d. M. genehmige Ich, daß der landräthliche Kreis 
Wetzlar, welcher jetzt in Beziehung auf die Verwaltung der Zölle und indirekten 
inneren Steuern zum Verwaltungsbezirke des Provinzial-Steuerdirektors zu Cöln 
gehört, von diesem Bezirke getrennt und mit dem durch Meinen Erlaß vom 
8. Februar 1867. festgestellten Verwaltungsbezirke des Provinzial-Steuerdirektors 
in Cassel verbunden werde. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Baden-Baden, den 21. Oktober 1867. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. zu Eulenburg. 
An die Minister der Finanzen und des Innern. 
Jahreong 1867. (Nr. 6914—6915,) 240 (Nr. 6915.) 
Ausgegeben zu Berlin den 25. November 1867.
	        
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