Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1831 — 
Lekee unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 30. Oktober 1867. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzen plitz. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
  
(Nr. 6916.) Allerhöchster Erlaß vom 16. November 1867.) betreffend die Genehmigung 
mehrerer Zusätze zu dem Revidirten Reglement der Pommerschen Land- 
schaft vom 26. Oktober 1857. 
A½# Ihren Bericht vom 11. November d. J. will Ich die in der anliegenden 
Zusammenstellung formulirten, von dem im laufenden Jahre versammelt gewesenen 
Generallandtage beschlossenen 
Zusätze zu dem Revidirten Reglement der Pommerschen Landschaft vom 
26. Oktober 1857. (Gesetz Samml. S. 945. ff.) 
hierdurch genehmigen. 
Dieser Erlaß ist nebst den Zusätzen durch die Gesetz= Sammlung zu ver- 
öffentlichen. 
Berlin, den 16. November 1867. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister des Innern. 
Zusätze 
zu dem Revidirten Reglement der Pommerschen Landschaft vom 
26. Oktober 1857. 
Zu 8g. 66. 
Kann in dringenden Angelegenheiten der Zusammentritt des Departements- 
kollegiums ohne Nachtheil nicht abgewartet werden, so ist ausnahmsweise eine 
schriftliche nebstimmung zulässig, welche durch Cirkular einzuholen bleibt. In 
solchem Falle ist das Gutachten des Departements-Syndikus beizufügen. 
(Xr. 6915—6916.) # S. 147.
	        
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