Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1908 — 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibun 
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine surn " 
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab- 
ezogen. 
N8 Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem 
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach 
bblauf des Jahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten 
des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Thl. J. 
Titel 51. S# 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Insterburg. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll. 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange- 
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus- 
gezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind. halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres .. ... ausgege en. Für die weitere Heit werden Zinskupons 
auf fünhährige Perioden ausgegeben. 
ielAusgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Insterburg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie 
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
(Stempel.) 
Insterburg, den nHHnHH . ... 18. 
Die ständische Kreiskommission für den Chausseebau im Insterburger 
Kreise. 
Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen. 
Pro-
	        
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