— 1913 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 125. —
(Nr. 6941.) Allerhöchster Erlaß vom 6. November 1867., betreffend die Verleihung der siska-
lischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-
Chaussee von Wiehe nach Reinsdorf an den Kreis Eckartsberga, im
Regierungsbezirk Merseburg.
N86 Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Wiehe nach Reinsdorf genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise
Eckartsberga im Regierungsbezirk Merseburg das Expropriationsrecht für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorfbreite b in Bezug auf diese Straße. Zugleich
will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chanssermäßigen.
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiun-
gen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie
diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 6. November 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jabehenz 1867. (Nr. 6941—6942) 251 (Nr. 6942.)
Ausgegeben zu Berlin den 20. Dezember 1867.