Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1917 — 
Provinz Posen, Regierungsbezirk Posen. 
Zinskupon I. Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Meseritzer Kreises 
Littr. MW . . .. 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
........ Thaler.·......Silberqrpfcheu. 
Der Inhaber deses Zinskupons zaän gegen dessen Rükgabe in der 
Zeit vom .. . . . . . . . . . bis ....... . . .. resp. vom .. ... . biii66 
und späterhin die Zisen hdier vorbenannten Keis. Obligation set 2 bb 
vom . . . .... .... bis. mit (in Buchstabenynyn alern 
.......... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Meseritz und o der 
Provinzial-Hülfskasse zu Posen. 
Meseritz, den HHH 18. 
Die kreisständische Eisenbahnkommission für den Meseritzer Kreis. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, nach 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit, er- 
boben wird. 
Drovinz PDosen, Regicrungebezirk Hosen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Meseritzer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt 14 hegen esen Rückgabe der 
Obligation des Meseritzer Kreises Littr. 8übrer aler 
à fünf Prozent Zinsen die .“ Serie Iinebpee für die fünf Jahre von 18. 
bis 18. bei der Kreis-Kommunalkasse zu Meseritz, sowie bei der Provinzial- 
huhen se zu Posen, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen legitimirten 
mnhaber der Obligation dagegen Widerspruch erhoben worden ist. 
Meseritz, den n ... 18. 
Die kreisständische Eisenbahnkommission für den Meseritzer Kreis. 
(Nr. 6942—6943.) (Nr. 6943.)
	        
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