Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1936 — 
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Königeberg. 
Obligation 
des 
Labiauer Kreises 
Littr. 
über 
.......... Thaler Preußisch Kuraunt. 
Aw½ Grund des unteeer 4# . . 18. genehmigten Kreistagsbeschlusses 
vom 16. Januar 1867. wegen Aufnahme einer Schuld von 152,000 Thalern 
bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Labiauer Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu- 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. . . . . . . Thalern 
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Pro- 
zent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 152,000 Thalern geschieht 
spätestens vom Jahre 1873. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten 
Tilgungsfonds von wenigstens Einem K des gesammten Kapitals jährlich, 
unter Juwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1873. ab in dem 
Monate Dezember jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch Wä Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die 
gerürdigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen 
soll, öffentlich bekamnt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei 
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Labiauer Kreisblatte, in 
dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, sowie in einer zu 
Königsberg und in einer zu Berlin erscheinenden Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres, von 
heute g gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem 
verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück. 
gabe
	        
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