Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1863. (40)

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B)  Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministeriums  des  Innern.

a)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Einsendung  von  Markt-Anzeigen.

Da  es  häufig  vorkommt,  daß  Anzeigen  in  Betreff  der  Einführung  neuer  oder  der
Veränderung  bestehender  Märkte  nicht  an  die  richtige  Behörde  adressirt  und  hiedurch
Ungenauigkeiten  in  dem  amtlichen  Marktverzeichnisse  berbeigeführt  werden,  so  steht  man
sich  im  Interesse  der  Betbeiligten  zur  Erneuerung  der  bestehenden  Vorschrift  veranlaßt,
wonach  alle  derartigen  Marktanzeigen  an  die  bei  dem  Ministerium  des  Innern
bestehende  Kalender-Redaktion  einzusenven  sind.

Hiernach  haben  sich  insbesondere  die  K.  Oberämter  künftig  genau  zu  achten.

Stuttgart  den  10.  Oktober  1863.
Linden.

b)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Namensveränderung  des  Weilers  Hoöfen.

Nachdem  man,  dem  Gesuche  von  betbeiligten  Grundbesitzern  entsprechend,  verfügt
hat,  daß  dem  zum  Oberamt  Aalen  und  Gemeinvebezirk  Pommertsweiler  gehsrigen  Weiler
Höfen  künftig  der  Name:  Hobenhöfen  beizulegen  sei,  so  wird  dieses  hiermit  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  10.  Oktober  1863.
Linden.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.