Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6526.) Allerhöchste Prollamation an die Einwohner der Herzogthuͤmer Holstein und 
Schleswig. Vom 12. Januar 1867. 
Durch das Patent, welches Ich heute vollzogen habe, vereinige Ich Euch 
Einwohner der Herzogthümer Holstein und S iige mit Meinen Usterthanen, 
Euren Nachbaren und Deutschen Brüdern. 
Durch die Entscheidung des Krieges, durch völkerrechtliche Verträge und 
durch die Neugestaltung des gemeinsamen Deutschen Vaterlandes nunmehr aus 
Verbindungen gelöset, die Ihr schon linge nur mit Widerstreben getragen, tretet 
Ihr jetzt in den Verband eines großen Staates, dessen Bevölkerung Euch durch 
Stammesgemeinschaft und Sitte verwandt und durch Gemeinsamkeit der Inter- 
essen befreundet ist. 
Wenn Manche unter Euch sich nicht ohne Zögern von anderen Beziehungen 
losgesagt haben, so ehre Ich auch hierin die bewährte Festigkeit Eures Stammes 
und wurdige dieselbe als eine Bürgschaft, daß Ihr und Eure Kinder auch Mir 
und Meinem Hause mit Treue angehören werdet. Ihr werdet die Nothwendig- 
keit des Geschehenen erkennen; denn sollen die Früchte des schweren Kampfes und 
der blutigen Siege für Deutschland nicht verloren sein, so gebietet es ebenso die 
flicht der Selbsterhaltung, als die Sorge für die Förderung der nationalen 
nteressen, die Herzogthümer mit Preußen fest mrd dauernd zu vereinigen. Und 
— wie schon ein in Gott ruhender Herr Vater es ausgesprochen — nur 
Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben. 
Dieses werdet Ihr mit Ernst ägen und so vertraue Ich Eurem Deut- 
schen und redlichen Sinn, daß Ihr Mir Eure Treue eben so aufrichtig geloben 
werdet, wie Ich zu Meinem Volke Euch aufnehme. 
Euren Gewerben und Eurer Landwirthschaft, Eurem Handel und Eurer 
Schiffahrt eröffnen sich durch die Vereinigung mit Meinen Staaten reichere 
Quellen. Meine Vorsorge wird Eurem Fleiße wirksam entgegenkommen. 
Eine gleiche Vertheilung der Staatslasten, eine zweckgemäße energische 
Frerehiii erwo ens Gesetze, eine gerechte und pünhiche Justizpflege, 
kurz alle die Garantien, welche Hrrzen zu Dem gemacht, als was es sich jetzt 
in harter Probe bewährt hat, werden Euch fortan gemeinsame Güter sein. 
Eure kriegstüchtige Jugend wird sich ihren Brüdern in Meinen anderen 
Staaten zum Schutze des Vaterlandes treu anschließen, und mit Freude wird die 
Preußische Armee und Marine die tapferen und seetüchtigen Schleswig-Holsteiner 
empfangen, denen in den Jahrbüchern Deutschen Ruhmes nunmehr ein neues 
Blatt eröffnet ist. 
Die Diener der Kirchen werden auch fernerhin die Bewahrer des väter- 
lichen Glaubens sein. 
Euren Lehranstalten, den vieljährigen Pflegetinnen Deutscher und 
(Nr. 6596—6527.) 7. issen-
	        
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