Full text : Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Dreiundzwanzigster Band. (23)

Schaumburg-Lippische  Landesverordnungen.
Jahrgang  1911.  W  9.

18.

An  Mein  Ministerium.

Die  allgemeine,  herzliche  und  innige  Teilnahme,  welche  bei
dem  Heimgange  und  bei  der  Beisetzung  Meines  geliebten  Herrn
Vaters  in  unzähligen  Kundgebungen  mittrauernder  Liebe  von  Nah
und  Fern  zum  Ausdruck  gebracht  ist,  hat  Mir  und  den  Meinigen,
besonders  auch  Meiner  vielgeliebten  Frau  Mutter,  großen  Trost
in  Unserem  tiefen  Schmerze  bereitet.

Ich  habe  daraus  ersehen,  welch'  große  Liebe  und  Verehrung
Mein  nun  in  Gott  ruhender  teurer  Herr  Vater  in  allen  Bevölkerungskreisen
  Seines  Landes  und  weit  über  die  Grenzen  Seines
Fürstentums  hinaus  genossen  hat.  Der  hohe  Entschlafene,  allzeit
gütig  und  gerecht,  hing  aber  auch  mit  jeder  Faser  Seines  Herzens
an  Seinem  angestammten  Lande  und  am  geliebten  Deutschen
Vaterlande.

Allen,  welche  durch  ihre  Teilnahme  Unseren  Herzen  wohlgetan
  haben,  spreche  Ich  dafür  Meinen,  Meiner  vielgeliebten  Frau
Mutter  und  der  Meinigen  tiefgefühlten  herzlichen  Dank  aus.

Ich  beauftrage  Mein  Ministerium,  diesen  Erlaß  zur  allgemeinen
  Kenntnis  zu  bringen.

Bückeburg,  den  5.  Mai  1911.

Adolf.

Vorstehender  Höchster  Erlaß  wird  hiermit  veröffentlicht.
Bückeburg,  den  5.  Mai  1911.
Fürstlich  Schaumburg-Lippisches  Ministerium.
Frhr.  von  Feilitzsch.

Ausgegeben  am  6  Mai  1911.