— 400 —
(Nr. 6595.) Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Hannoverschen Gesetzes über
das Pfandrecht und die Befriedigung der Gläubiger im Konkurse, vom
14. Dezember 1864. (Hannoversche Gesetz Samml. S. 556.). Vom
29. März 1867.
Z. Ausführung des §F. 8. des Hannoverschen Gesetzes vom 14. Dezember 1864.
über das Pfandrecht und die Befriedigung der Gläubiger im Konkurse wird
hierdurch bekannt gemacht, daß mit j#ehmigung“ des Justizministers vom
1. Mai d. J. an auh für den Hypothekenbuchsbezirk der Stadt Vu#9 ude neben
dem General-Hypothekenkbuche ein Spezial-Hypothekenbuch geführt werden wird.
Berlin, den 29. März 1867. -
Der Justizminister.
Gr. zur Lippe.
(Nr. 6596.) Allerhöchster Erlaß vom 31. März 1867.) betreffend die in Gemäßheit des
Gesetzes vom 28. September 1866. zur Deckung des außerordentlichen
Geldbedarfs der Militair- und Marineverwaltung aufzunehmende Staats-
anleihe von 30 Millionen Thaler.
A# Ihren Bericht vom 5. d. M. genehmige Ich, daß in Gemäßheit des Gesetzes
vom 28. September v. J., betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militair-
und Marineverwaltung (Geseh. Smml S. 607.), eine Staatsanleihe von
dreißig Millionen Thaler ausgenommen werde. Die Anleihe ist in Schuldver-
schreibungen über Einhundert Thaler, zweihundert Thaler, Mishundert Thaler
und Eintausend Thaler auszugeben, mit vier und einhalb Prozent jährlich am
1. April und 1. Oktober jedes Jahres zu verzinsen und vom Jahre 1868. ab
jährlich mit mindestens Einem Prozett des Gesammtkapitals, sowie mit dem Be-
trage der durch die fortschreitende Amortisation ersparten und der durch Verjäh-
rung erloschenen Zinsen zu tilgen. Dem Staate bleibt das Recht vorbehalten,
sowohl den hiernach zu berechnenden Tilgungsfonds, welcher niemals verringert
werden darf, zu verstärken, als auch die sämmtlichen Schuldverschreibungen zur
Rückzahlung nach chsmonatlicher Frist zu kündigen. Ich ermächtige Sie, hier-
nach die weiteren Anordnungen zu nehn
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen
erlin, den 31. März 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt.
An den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerlums.
Berlin) gedruckt in der Königlichen Grheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(RN. v. Decker).