Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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strecken, als Gewerbesteuer, Konzessionsgeld und dergleichen auferlegt 
werden sollen, jedoch vorbehaltlich der Entrichtung der Grundsteuer und 
anderer dinglicher Lasten, soweit solche nach der bestehenden Landesgesetz- 
gebung von der Gesellschaft zu übernehmen sind; 
b) daß die Königlich Preußische Regierung die Feststellung der vorgedachten 
Abgabe übergehmnen und diese Aggabs alsährüich an 6 mireiiten 
Regierungen, nach Maaßgabe ihrer Bethei igin, Seitens der Direktion 
der Thürineischen Eisenbahngesellschaft abführen lassen wird, in Ausehung 
welcher Betheiligung die in dem vormaligen gfürstenthum Hessen un 
dem Herzogthum Sachsen-Meiningen belegenen Strecken der Thüringischen 
Eisenbahn mit Rücksicht a die Uebereinkunft in dem Berliner Schluß- 
Wotofoll vom 19. April 1844. den in dem Eroßherzogthum Sachsen- 
eimar-Eisenach belegenen Strecken zugerechnet werden; die über Herzog- 
lich Sachsen-Altenburgisches Gebiet führende Strecke der Weißenfels- 
Geraer Zweigbahn aber nach dem Staatsvertrage vom 25. November 
1857. den in Preußen belegenen Strecken hinzutritt. 
Hierüber ist Königlich Preußischer Seits vorstehende Ministerial-Erklärung 
in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt worden, welche nach erfolgter 
Auswechselung gegen übereinstimmende Erklärungen des Großherzoglich Sa "4 - 
Weimar-Eisena3ifchen und des Herzoglich Sachsen-Coburg= und Gothaischen 
Staatsministeriums Kraft und Wirksamkeit haben soll. 
Berlin, den 13. März 1867. 
Der Koniglich Preußische Präsident des Staatsministeriums und 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
(L. S.) Gr. v. Bismarck= Schönha usen. 
Vorstehende MinisterialErklärung wird, nachdem fie gegen übereinstimmende 
Erklärungen des Großherzoglich Ssene ren Staatsministeriums 
und des Herzoglich esis und Gothaischen Staatsministeriums aus- 
gewechselt worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 16. April 1867. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Im Auftrage: 
v. Thile. 
  
(Nr. 6613—6614.) (Nr. 6614.)
	        
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