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Schema B.
Zins-Kupon
der
zahlbar am 2. Januar (1. Juli) 18.
Inhaber dieses hat am 2. Januar (1. Juli) 18. die balbsährlichen Zinsen
der obengenannten Prioritäts Obligation über fünfhundert Thaler (Einhundert
Thaler) zu erheben mit 12 Rthlr. 15 Sgr. (2 Rthlr. 15 Sgr.).
Königsberg, den nnnnn ... 18.
Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahngesellschaft.
(Trockener Stempel.)
N. N. N. N. N. N.
N. N. Rendant.
Dieser Kupon wird nach Ablauf von vier
Jahren nach dem darin bezeichneten Zahlungs-
tage ungültig und werthlos. Dasselbe ist der
Fall, wenn er durchstrichen, durchlocht, oder wenn
die auf ihm vermerkte Nummer nicht mehr
vollständig zu erkennen ist.
Schema C.
Talon
der
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende Serie von
zwanzig Stück Zinskupons zur vorbezeichneten Prioritäts-Obligation, sofern nicht
von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist.
Im Falle eines solchen Widerspruche oder wenn der Talon überhaupt nicht bei-
gebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der neuen Kupons an den Inhaber
der Obligation.
Königsberg, den n ... 18.
Der Verwaltungsrath der Ostpreußischen Südbahngesellschaft.
(Trockener Stempel.)
N. N. JN. JN. N. N.
N. N. Rendant.
(Xr. 6635.)