Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

Umfang und 
Zweck des 
Deichverban- 
des. 
— 810 — 
(Nr. 6689) Statut des DeutschWartenberger Deichverbandes. Vom 6. Mai 1867 
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen x. 
Nachdem es für erforderlich erachtet worden, die Grundbesitzer der links- 
seitigen Oderniederung vom Dorfe Kusser bis einschließlich des Stromdeiches des 
Deutsch-Wartenberger Polders Behufs der gemeinsamen Anlegung und Unter- 
haltung eines Deiches gegen die Ueberschwemmung der Oder zu einem Deich- 
verbande zu vereinigen, und nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der 
Betheiligten erfolgt ist, genehmigen Wir hierdurch auf Gr#und der §. 11. und 15. 
des Gesetzes über das echwefen vom 28. Januar 1848. (Gesetz-Samml. für 
1848. S. 54.) die Bildung eines Deichverbandes unter der Benennung: 
„Deutsch-Wartenberger Deichverband“, 
und ertheilen demselben das nachstehende Statut. 
S. 1. 
In der auf dem linken Ufer der Oder belegenen Niederung, welche von 
der Neusalz-Grünberger Chaussee beim Dorfe Kusser bis zu dem Punkte des 
Deutsch-Wartenberger Polders, wo dieser die Richtung des Oderstromes verläßt, 
sich erstreckt, werden die Eigenthümer aller eingedeichten und noch einzudeichenden 
Grundstücke, soweit sie ohne Verwallung bei den bekannten höchsten Wasserständen 
der Ueberschwemmung durch die Oder unterliegen würden, zu einem Sh 
vereinigt. 
Der Verband bildet eine Korporation und hat seinen Gerichtsstand bei dem 
Kreisgerichte zu Freistadt. 
El 2. 
Dem Deichverbande liegt ob: 
1) den jetzt bestehenden Deich von Kusser bis Modritz resp. bis am Brunke's 
Loch zu normalisiren und z unterhalten und denselben oberhalb seines 
jetzigen Anfanges bis an die wasserfrei gelegene Grünberg-Neusalzer 
Chaussee zu führen, 
2) den Deich unter Durchbauung des Brunke'schen Loches bis an den 
Deutsch-Wartenberger Polder fortzuführen und zu unterhalten, und 
3) den Deutsch-Wartenberger Polderdeich, soweit derselbe dem Oderstrorne. 
entlang läuft, in der Länge von circa 380 Ruthen in die Deichverbands- 
linie mit aufumehmen, zu normalisiren, auf einer gefährdeten Strecke 
zurückzulegen und zu unterhalten. 
Die Ausführung der Reu= und Normalisirungsbauten erfolgt nach Maaß. 
abe des vom Regierungsbaurath Bergmann in Liegnitz unterm 31. März 
866. aufgestellten Meliorationsplanes, so wie derselbe bei der Prüfung durch die 
Staats-Verwaltungsbehörden festgestellt ist. 
Soll.
	        
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