Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

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WVeränderungen  maaßgebend  sein,  welche  in  den  Artifeln  2  und  3  des  Vertrages
vom  11.  December  1841,  den  Anschlußz  des  Fürstenthumes  Pyrmont  an  das  Zollsostem
  Preusiens  und  der  uͤbrlgen  Staaten  des  Zollvereins  betreffend,  und  in  dem
dazu  geboͤrigen  Seperat  ·  Actikel  2  in  Bezug  auf  die  Zoͤlle  getrossen  worden  sind.  In
Folge  dessen  wird  wischen  dem  Königreiche  Preußen  und  den  mie  ihm  zum  Zollvereine
  verbuadenen  Staaten  und  dem  Füörstenhume  Pyrmonk  serner  eine  Gemeinschost
  der  Rübenzucker  Steuer  Stoct  sinden  und  der  Ertcag  dirser  Steuer  nach  dem
Verhalmisse  der  Bevölkerung  gecbellt  werden.

Actike!  3.

Soweit  sich  nach  der  bisherlgen  Ersahrung  einzelne  Abänderungen,  Ergänzungen
  und  nähere  Bestlmmungen  der  bestehenden  Vereinborungen  als  im  Bedürsnisse
llegend  zu  erkennen  gegeben  haben,  ist  darüber  eine  besondete  Uebereinkunse  getcoffen
werden.

Artikel  4.

Ole  Einelchtung  der  Zoll=  und  Ri#  iben  jucker  ·  Steuerverwaltung  im  Fuͤrstenthume
Pyrmont  soll,  soweit  sie  einer  Abaͤnderung  bedarf,  in  gegenseitigem  Einvernehmen
mit  Huͤlse  der  von  beiden  Seiten  zu  diesem  Behuse  zu  ernennenden  Aussuͤhrungs-Kommlssate
  angeordnet  werden.

Nrtikel  5.

Wenn  der  gegenwärtige  Vertrag  nicht  spätestens  neun  Monate  vor  dessen  Ablause
  gekündige  wird,  soll  derselbe  auf.  zwöls  Jahre  und  so  sort  von  zwölf  zu  zwölf
Jahren  als  verlänger  angesehen  werden.

Derselbe  soll  alebold  sämmelichen  betheiligten  Regierungen  vorgelegt  und  follen
dle  Bußeottens-Uuhunden  mit  möglichsler  Beschleunigung,  späteslens  biunen  vler
Wochen,  ausgewechselc  w

Zu  Urkund  dessen  *  die  delderseiigen  Bevollmächtigten  den  gegenwärtigen
Vertrag  unterzeichner  und  uncerstegel

So  geschehen  Berlin,  aom  B  September  1833.

(gez.)  Friedrich  Leopold  Aleronder  Mar#  Carl  Wllbelm
Heuning.  Pbilipsborn.  von  Seockhausen.
(L.  S.)  (I.  S.)  (I.  S.)