Full text : Handbuch der Politik.Dritter Band. (3)

Georg  von  Schans,  _Arbeitslosenversicherung.

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in  Betracht  kommen,  aus,  so  kann  man  fast  auf  jede  Familie  2  rechnen.  Die  Guthaben  betrugen
17,8  Milliarden  Mark;  hiervon  trifft  ein  grosser  Teil  auf  die  arbeitende  Bevölkerung.  Ein  sehr  verständiger
  Weg  ıst  auch  der  von  dem  Hamburger  Konsum-,  Bau-  und  Sparverein  ‚Produktion‘  seit
1899  eingeführte,  die  Einkaufsdividende  am  Ende  des  Jahres  nicht  bar  zu  verteilen,  sondern  den
Anteil,  der  auf  jedes  Mitglied  trifft,  dessen  Notfonds  zuzuschreiben;  der  über  100  M.  angesammelte
Betrag  gilt  als  täglıch  kündbare  Spareinlage,  der  unter  100  M.  kann  ın  Notfällen,  wozu  auch  Arbeitslosigkeit
  gehört  (10  %,  auch  Weihnachten),  abgehoben  werden.  1909  hatten  15  456  Mitglieder  einen
Notfonds  von  514  178  M.,  6642  entnahmen  176  944  M.  Kıel,  Lübeck  u.  a.  haben  das  Beispiel  bereits
nachgeahmt.
Ob  man  diese  Ansätze  nicht  zu  einem  Sparzwang  mit  Sperrung  bis  zu  einer  gewissen  Summe
weiter  entwickeln  und  dadurch  eine  obligatorische  Vorsorge  erzielen  könnte  und  sollte,  bleibt  zu
überlegen.  Begrenzt  in  ihrer  Wirkung  sind  sowohl  Sparzwang  als  Arbeitslosenversicherung.  Kanı
die  letztere  eine  etwas  längere  Fürsorge  gewähren,  als  ersterer,  so  Ist  sie  umgekehrt  erheblich  eingeengter,
  insofern  sie,  um  den  Missbrauch  hintanzuhalten,  die  Bezugsberechtigung  einschränken
muss.  Die  besondern  Schwierigkeiten,  welche  eine  obligatorische  Arbeitslosenversicherung  bietet,
fallen  bei  dem  Sparzwang  weg  und  nichts  stünde  ım  Wege,  dass  dıe  Facharbeiterverbände  diese
Fürsorge  durch  Versicherung  ergänzten.  Alleın  der  Zug  der  Zeit  und  die  Neigung  der  politischen
Parteien  scheinen  ‚nur  in  einer  allgemeinen  obligatorischen  Arbeitslosenversicherung  ihre  Befriedigung
  finden  zu  können.  Ein  neuester  Vorschlag  wıll  als  Provisorium  bis  zur  Schaffung  einer
regelrechten  Arbeitslosenversicherung  eine  Unterstützung  jener  Arbeiterorganisationen,  welche
ihre  Mitglieder  gegen  Arbeitslosigkeit  versichern,  und  den  Dparzwang  für  die  nichtorganisierten
Arbeiter  eingeführt  wissen.')
Erwünschterjals  die  Arbeitslosenversicherung  ıst  unstreitig  dıe  Verhütung  und  Unterdrückung.der
  Arbeitslosi  okeit.  So  hilflos  wırauch  noch  In  dieser  Hinsicht  dastehen,  so  istdoch  schon
mancher  Fortschritt  erzielt  >  worden.  Vor  allem  sind  dieschweren  akuten  Krisen  mit  ihren  verheerenden
Wirkungen  infolge  der  strengeren  Aktien-  und  Börsengesetzgebung  und  zügelnder  Einwirkung  der
Zentralnotenbanken  mehr  und  mehr  durch  die  milder  verlaufenden  Depressionen  abgelöst  worden  ;
auch  die  Kartelle  mögen,  so  manches  man  auch  ıhnen  zum  Vorwurf  machen  kann,  einiges  zur
grösseren  Stetigkeit  des  Erwerbslebens  beitragen.  In  Gemeinde  und  Staat  wächst  das  Verständnis
für  eine  rationellere  Verteilung  der  öffentlichen  Arbeiten.  Durch  entsprechende  Arbeitsverschiebung
können  sie  nicht  nur  die  Arbeitslosigkeit  des  Winters  abstumpfen,  sondern  auch  die  allgemeinen
Depressionen  mildern,  was  auch  finanziell  sıch  sehr  lohnt.  In  dieser  Hinsicht  sind  noch  grossa  Fortschritte
  erzielbar.  Nicht  minder  können  die  Unternehmer  die  gänzliche  Arbeitslosigkeit  verhüten,
wenn  sie  bei  schlechter  Konjunktur,  statt  einen  Teil  der  Arbeiter  zu  entlassen,  die  Produktion  einschränken
  entweder  durch  Reduktion  der  täglichen  Arbeitszeit  oder  durch  Ausfallenlassen  einzelner
  Tage  oder  durch  Bildung  von  Gruppen,  welche  ın  regelmässigem  Wechsel  und  zeitweise
ausser  Arbeit  gesetzt  werden.  Dieser  Modus,  der  ın  England  in  der  Textil-  und  Kohlenindustrie
allgemein  angewandt  wird,  liegt  auch  im  Interesse  der  Arbeitgeber,  insofern  er  einen  festen  Arbeiterstamm
  schafft.  Das  neue  englische  Gesetz  sieht,  wie  schon  erwähnt,  Vergünstigungen  vor,  wenn
statt  Entlassung  verkürzte  Arbeitszeit  eingeführt  wird.  Eine  obligatorische  Minimalkündigungsfrist
würde  viele  Poren  der  Arbeitslosigkeit  verstopfen.  Ebenso  ein  gut  und  durchgreifend  organisierter
Arbeitsnachweis.  Arbeiterkolonien,  Wanderarbeitsstätten,  Notstandsarbeiten  vermögen  eiucn
Teil  der  Arbeıtslosiekeit  aufzusaugen.  Ländliche  Arbeitsbeschaffung  für  städtische  Arbeitslose
ın  der  Nähe  einer  Grossstadt  durch  Inkulturnahme  von  Oedländereien  nach  dem  in  Reppen
von  dem  Verein  für  soziale  innere  Kolonisation  Deutchlands  seit  1.  Januar  1912  durchgeführten
  Modus  ist,  wie  die  Erfahrung  zeigt,  gleichfalls  nützlich.  Gute  Berufsausbildung,
Verhinderung  der  Verwahrlosung  der  Jugend  mindern  den  Zuwachs  der  Arbeitslosen.  Schliesslich
sind  die  ganze  Organisation  eimer  Volkswirtschaft  —  Kleinbesitz  in  der  Landwirtschaft  erzeugt
z.  B.  weniger  Arbeitslosigkeit,  als  Grossbesitz  —,  die  Tüchtigkeit  eines  Volks  und  die  Art,  wiıe
es  seine  Stellung  ım  internationalen  Erwerbsleben  behauptet,  von  Einfluss.

PER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1)  K.  Kampmann,  Die  Reichsarbeitslosenversicherung.  Tübingen  1913.