Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Jeder Obligation werden Zinskupons für fünf Jahre und ein Talon zur 
Erhebung fernerer Kupons nach Ablauf von fünf Jahren nach den weiter an- 
egefügten Schemas ll. und lII. beigegeben. Die Kupons sowie der Talon werden 
alle fünf Jahre auf besonders zu erlassende Bekanntmachung erneuert. 
Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privilegium 
abgedruckt. 
8. 2. 
Die Prioritäts-Obligationen werden mit vier einhalb Prozent jährlich 
verzinst und die Zinsen in baloähniihen Terminen am 1. April und 1. Oktober 
jeden Jahres in Cöln und Berlin, sowie in denjenigen Städten, welche etwa sonst 
noch von der Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft hierzu bestimmt 
werden, bezahlt. Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in dem 
betreffenden Kupon bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen ist, verfallen zum 
Vortheil der Gesellschaft. 
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf Höhe der darin ver- 
schriebenen Beträge Gläubiger der Cöln. Mindener Eisenbahngesellschaft. Sie haben 
in dieser Eigenschaft ein unbedingtes Vorzugsrecht vor alen Aktien nebst deren 
Dividenden (einschließlich der Aktien L.ittr. B. und deren Dividenden), außerdem 
steht denselben, in Ansehung der Eisenbahnen von Venlo bis Hamburg und von 
Haltern bis Essen beziehungsweise Gelsenkirchen und des Reinertrages dieser 
ahnen, das Vorzugsrecht vor allen übrigen Prioritäts= und sonstigen Gläu- 
bigern der Gesellschaft zu. 
Dagegen bleibt den in Gemäßheit der Privilegien vom S. Oktober 1847., 
30. März 1849.) 14. Februar 1853.) 1. September 1853.) 26. Juli 1855., 
12. April 1858.) 28. Oktober 1861. und 17. September 1862. emittirten 
206)570 Stück Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft 
im Gesammtbetrage von 49,271,500 Thalern nebst Zinsen, sowie den auf Grund 
des Privilegiums vom 28. Oktober 1861. noch ferner zu emittirenden Prioritäts- 
Obligationen IV. Emission Littr. B. nebst Zinsen und den auf Grund des Pri- 
vilegiums vom I7. September 1862. noch zu emittirenden Prioritäts-Obligatio- 
nen V. Emission im Betrage von Einer Million Thalern nebst Zinsen das in 
Ansehung des Gesellschaftsvermögens eingeräumte Vorzugsrecht vor den auf 
Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts-Obligationen 
ausdrücklich vorbehalten und gesichert. 
Die Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft ist berechtigt, jeden Mehrbedarf 
an Anlagekapital, welcher 
a)zum Bau und zur vollständigen Ausrüstung des gesammten neuen 
Unternehmens, 
b) zur Anschaffung der für dasselbe erforderlichen Transportmittel, 
#o) zur Bestreitung der Generalkosten für die Bahn von Osnabrück nach 
Hamburg einschließlich der festen Elbüberbrückung zwischen Harburg und 
Hamburg, welche, soweit sie sich nicht abgesondert und direkt aus den 
au-
	        
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