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angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Kupons gegen Quittung aus-
gezahlt werden.
Auch findet eine gerichtliche Mortifikation beschädigter, angeblich vernichteter
oder abhanden gekommener Talons zum Empfange neuer Zinskupons nicht statt.
Die Ausreichung einer neuen Zinskupons- Serie geschieht, wenn der In-
haber der Prioritäts-Obligation die Anweisung zum Empfange derselben nicht
einreichen kann, gegen Produktion der Prioritäts -Obligation, jedoch frühestens
nach Ablauf des Källigkeitsternons des zunächst fällig werdenden Zinskupons.
Ist aber vor Ausreichung der neuen Zinskupons Serie von einem Dritten auf
die letztere ein Anspruch erhoben worden, so wird dieselbe zurückbehalten, bis der
Streit zwischen beiden Theilen im Wege der Güte oder des Prozesses erledigt ist.
K. 10.
Die in den §#§. 1. 4—6. 8. und 9. vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt-
machungen erfolgen durch den Königlich Preußischen Staatsanzeiger, die Cölnische,
die Aachener und die Düsseldorfer Zeitung.
Im Falle des Eingehens des einen oder anderen dieser Blätter bestimmt
die Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft dafür eine andere Zeitung,
in welcher jene Bekanntmachungen mit verbindlicher Kraft erfolgen.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privi-
legium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel
ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Prioritäts-Obligationen
in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates
zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu
machen.
Gegeben Berlin, den 4. September 1869.
(I. S.) Wilhelm.
Frh. p. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
Schema l.