Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 1086 — 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Ciegnitz. 
Obligation 
des 
Grünberger Kreises 
Liltr. 
über Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund der unten genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 
8. Mai 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 50,000 Thalern bekennt sich 
die ständische Finanzkommission des Grünberger Kreises Namens des Kreises 
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver- 
schreibung zu einer Darlehnsschuld von .. ..... .. . Thalern Preußisch Kurant, 
welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu ver— 
zinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 50,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1870. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 31 Jahren aus einem 
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens 14 Prozent jährlich, 
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maaß- 
gabe des genehmigten Tilgungsplans. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem 
Monate . . .. .. . jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge— 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Königlich Preu- 
üischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Liegnitz, 
dem Grünberger Kreisblatt, sowie in einer zu Breslau erscheinenden größeren 
Zeitung nach näherer Besttimmurg der ständischen Finanzkommission. 
is zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 2. Juli) von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei
	        
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