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bei der Kreis-Kommunalkasse in Grünberg, und zwar auch in der nach dem Ein-
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück-
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab-
gezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen,
verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I.
Tit. 51. I§. 120. Sed. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Grünberg.
Zinskupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden; doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schulverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthur, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange-
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus-
gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis
jum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-
kupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons= Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Grünberg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherhelt der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
heil Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Gruünberg, den . . ien ... . .. . . . .. 18.
Die ständische Finanzkommission des Grunberger Kreises.
(Nr. 7514.) Pro-