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(Nr. 7518.) Allerhöchster Erlaß vom 6. September 1869., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte an die Gemeinden Wirschweiler, Allenbach und Sens-
weiler, sowic an den Kreis Bernkastel für den Bau und die Unterhaltung
einer Kommunal.Chaussee zum Anschluß an die Idarstraße, im Großher=
zoglich Oldenburgischen Fürstenthum Birkenfeld, bei Katzenlocherhammer,
durch das Idarthal über Allenbach bis zur Idarbrücke auf der Prüm-
Birkenfelder Bezirksstraße, im Regierungsbezirk Trier.
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kom-
munal-Chaussee zum Anschluß an die Idarstraße, im Großherzoglich Oldenbur-
gischen Fürstenthum Birkenfeld, bei Kahenlocherhammer durch das Idarthal über
Allenbach bis zur Idarbrücke auf der Prüm. Birkenfelder Bezirksstraße, im Re.-
gierungsbezirk Trier, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden
Wirschweiler, Allenbach und Sensweiler, sowie dem Kreise Bernkastel und zwar
jeder von diesen Korporationen für die von ihr zum Bau übernommenen Streecken
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im.
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug
auf diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden und dem Kreise
Bernkastel, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straße, das Recht zur Erhebung des Ebausse eldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden bhansserzelh,.Tarffs, einschließlich
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmun-
gn auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen.
luch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizei Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen-
dung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Stettin, den 6. September 1869.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 7519.)