Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

Die Landesbank zu Wiesbaden zahlt gegen Einlieferung dieser Schuld- 
verschreibung und nach vorgängiger, sowohl der Bank wie dem Inhaber zu- 
stehender monatlicher Kündigung, welche jedoch vor Ablauf von Jah · 
ren nicht erfolgen darf, dem Inhabet die Summe von ..... .. . . . . . .. . Kurant 
in Gemäßheit der Bestimmungen des Gesetzes dourrvv. 
Für Kapital, Zinsen und Kosten ist die Landesbank mit ihrem ganzen 
Vermögen verhaftet; außerdem leistet der Kommunalverband des Regierungs. 
bezirks Wiesbaden hierfür die Garantie. 
Wiesbaden, dennnn . . . .. 18.. 
(Trockenes Siegel der Bank.) 
Die Direktien. 
(Unterschrift des Dircktors.) 
Ausgefertigt: 
(Name des Buchhalters.) 
A. 1. 
Littr. 6% . . . . . . 
Die Landesbank zu Wiesbaden zahlt gegen Einliesemung dieser Schuld- 
verschreibung, und nach vorgängiger, jedoch nur der Landesbank zustehender 
monatlicher Kündigung dem Inhaber die Summe 0do . .. 
Kurant in Gemäßhet der Bestimmung des Gesetzes or. 
Für Kapital, Zinsen und Kosten ist die Landesbank mit ihrem ganzen 
Vermögen verhaftet) außerdem leistet der Kommunalverband des Regierungs- 
bezirks Wiesbaden hierfür Garantie. 
Wiesbaden, dene . .. 18. 
(Trockenes Siegel der Bank.) 
Die Direktion. 
(Unterschrift des Direktors.) 
Ausgefertigt: 
(Name des Buchhalters.)
	        
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