— 176 —
(Nr. 7296.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Dezember 1868., betreffenb die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussce
durch das Selkethal von der Ermsleben-Harzgeroder Chaussee bei Meis-
dorf im Mansfelder Gebirgskreise, Regierungsbezirks Merseburg, bis
zur Grenze mit dem Herzogthum Anhalt vor Mägdesprung.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
durch das Selkethal von der Ermsleben-Harzgeroder Chaussee bei Meisdorf im
Mansfelder Gebirgskreise, Regierungsbezirks Mersburg, bis zur Grenze mit
dem Lerkonthum Anhalt vor 9 Ssteserrn genehmigt habe, verleihe Ich hier-
durch dem Oberjägermeister, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von der Asseburg
auf Meisdorf das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstuͤcke, imgleichen das Recht #r Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs. Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Jch dem Grafen von
der Asseburg für sich und seine Besitznachfolger gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chanßer.
gelden nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
hausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über
die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor-
schriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen an-
gewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung. kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 17. Dezember 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 7196—7297.) Nr. 7297.)