Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 192 — 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Tissiter Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Tilsiter Kreises, IV. Emission, 
Littr. % . über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . . Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18 bei der Kreis-Kom. 
munalkasse zu Tilsit, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers 
der Obligation kein Widerspruch ergangen ist. 
Tilsit, den ut 18.. 
Die staͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau im Tilsiter Kreise. 
(Stempel.) 
Anmerkung. 1) Die Ramensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern oder 
Faksimile- Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen 
Namensunterschrift eines Kontrolbcamten versehen sein. 
2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten 
Zinskupons mit davon abweichenden Lettern in nachstebender Art abzudrucken: 
  
#Hier Zins- Aupon. I totstöins-Aupon. 
Talon. 
  
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin) gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hesbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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