Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1837. (3)

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Gesetzund  Verordnung

für  das  Konigreich  Sachsen,
Grs  Stuͤck  vom  Jahre  1837.

 

 

 

—W  26.)  Gese  6,
wegen  veränderter  Bestimmung  gewisser,  der  Hauptcasse  der  allgemeinen
Straf-und  Versorganstalten  gewidmeten  Zuflüsse;
vom  26sten  Juni  1837.

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W5,  Friedrich  August,  von  GO„L###  Gnaden  König  von
Sachsen  2c.  2c.  2c.  finden  Uns,  mit  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände,  Nachftehendes
  zu  verordnen  bewogen:

4.  Folgende  bisherige  Zuflüsse  der  Hauptcasse  der  allgemeinen  Seraf=  und  Wersorganstalten,
  als:
a.)  die  in  den  Specialartikeln  der  Handwerksinnungen  von  letztern  übernommenen
jährlichen  Beiträge  zu  gedachter  Casse;
b.)  die  auf  den  Poststationen,  in  den  daselbst  zum  Besten  jener  Anstalten  aufgestellten
  Büchsen,  eingehenden  Almosengelderz;  ·
c.)diejenigenGeldstrafen,-StrafgelderantheileundConsiscationsbeträge,welche,
.  nach  Vorschrift  der  Gesetze,  bisher  zu  derselben  Casse  einzusenden  gewesen  sind,
kommen  vom  1sten  Januar  1837  bei  Ersterer  nicht  mehr  in  Einnahme.

§  2.  Die  zeitherigen  Innungsbeiträge  werden,  vom  vorbemerkten  Zeiepunkie  an,
den  betreffenden  Innungen  erlassen  und  die  Einsammlungen  auf  den  Poststarionen  finden,
von  Bekanntmachung  dieses  Gesetzes  an,  nicht  mehr  statt.  Die  Postämter  haben  die  in
den  aufgestellten  Armenbüchsen  sich  vorfindenden  Gelder  an  die  Hauptcasse  für  Seraf=  und
Versorganstalten  mittelst  tieferscheins  einzusenden.

§  3.  Dagegen  sind  nunmehro  alle  Geldstrafen,  Strafgelderantheile  und  Conftscationsbeträge,
  welche,  und  in  so  weit  dieselben  nach  bisherigen  Vorschriften  an  die  Hauptcasse  der
allgemeinen  Straf=  und  Versorganstalten  zu  verrechnen  waren,  an  die  Armencassen  desfenigen
  Orts,  wo  die  Strafe  oder  Confiscation  verwirkt  worden,  im  tandkreise  der  Oberlausitz
  aber  an  die  dasige  Criminalcasse,  einzusenden.
1837.  11