Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

287 — 
Schema B. 
Korporation der füönigsberger Kaufmannschaft. 
Zins-Kupon 
zur 
Schuldverschreibung 4 
über 
33 Thaler. 
Gegen Rückgabe dieses Kupons zahlt die Kasse der Korporation der Königs- 
berger Kaufmannschaft die Zinsen des durch die obige Schuldverschreibung ver- 
brieften Kapitals mit i Thaler funfzehn Silbergroschen für das e Se- 
mester des Jahres 18.anm .. 18.. 
Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg. 
(Trockener Stempel.) 
  
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der 
Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Kalen- 
Frsahres Ferechnet, erhoben wird. 
Schema C. 
forporation der füönigsberger Kaufmannschaft. 
Talon 
zur 
Schuldverschreibung 7##.. 
über 
100 
300 Thaler. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen Rückgabe desselben neue Zins- 
kupons zu obiger Schuldverschreibung für vier Jahre, vvor. ab 
laufend, sofern nicht rechtzeitig von dem Inhaber der Schuldverschreibung dagegen 
Widerspruch erhoben ist. 
Vorsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg. 
(Faksimile der Unterschriften.) 
Eingetragen Fol. .. . .. 
(Unterschrift.) 
(N. 7308—7310.) (Nr. 7309.)
	        
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