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r. 7314.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt
Finsterwalde zum Betrage von 80,000 Thalern. Vom 18. Dezember 1868.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem der Magistrat der Stadt Finsterwalde in Uebereinstimmung mit
der Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zur Bestreitung außer-
gewöhnlicher Ausgaben und Bedürfnisse der Stadtkommune die Aufnahme eines
arlehns von 80,000 Thalern durch Emission von Stadt-Obligationen zu
gestatten, ertheilen Wir der Stadt Finsterwalde in Gemäßheit des F. 2. des
Gesetes vom 17. Juni 1833. (Gesetz= Samml. S. 75.) durch gegenwärtiges
Privilegium zur Ausgabe von achtzigtausend Thalern auf jeden Inhabes lautenden,
mit Zinskupons versehenen Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden
Schema in 1000 Apoints à 25 Thaler, 600 Apoints à 50 Thaler und
250 Apoints à 100 Thaler auszufertigen, mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen
und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Dilungeblane
durch Ausloosung oder Ankauf innerhalb längstens 33 Jahren, vom Jahre 1869.
ab, zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche
Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 18. Dezember 1868.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
(Tr. 7314.) Sche-