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ten können? und wie hoͤchst unvollstaͤndig wäre dasselbe, da
keine einzige der ältern angesehensten Synoden derselben ganz
einverleibt ist, da sich keine Spur chalcedonischer Schlüsse
in derselben findet, da fast gar nichts von gallikanischen und
spanischen Synoden ercerpirt ist? Wie härte sich eine Kirche
von solcher Verfassung als damals die spanische war, mit
einem Gesetzbuch behelfen konnen, das aus 84 Sätzen bestund,
in welchen der wichtigsten, die Hierarchie eigentlich
interesstrenden, Materien gar nicht gedacht ist? Martin's
eigene Absicht gieng, wie er selbst in seiner Vorrede sagt,
vorzüglich auf die griechischen Synoden, die Schlüsse dieser
bekannter und deutlicher zu machen: sollte sich die spanische
Kirche mit einemmal entschlossen haben, alle bisher gemachte
und beobachtete Provincial-Synodalschlüsse mit einemmal
abzuschaffen, und einen für Unwissende gemachten Auszug,
nicht einmal getreu verfertigten Auszug, aus etlichen griechischen
Synoden als Codicem csnonum anzunehmen.
Man findet in spätern Dokumenten der spanischen Kirche
aus dem siebenten, achten und neunten Jahrhundert von
den nicäischen und andern Synodalschlüssen ganz andere Uebersetzungen
angeführt, als die martinische: wenn Martin's
Compilation böffentlich autorisirter Code canonum war,
so sollte man doch bei diesem geblieben seyn. Lopcz hat bei
seiner Behauptung kein einziges historisches Zeugniß anführen
können: die ganze Geschichte der damaligen und nachfolgenden
Zeiten widerspricht seiner Hypothese; er war also nicht
glücklicher mit derselben, als Cenni mit der seinigen, den er
im ganzen ersten Theil seines Buchs widerlegt. Nun zur
zusammenhängenden Beschreibung der spanischen Sammlung.
. 56.
Sie zerfällt, wie die dionysische, in zwei Haupttheile,
davon der ersie Synodalschlüsse, der andere Dekretalen der