Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 165 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 25. 
  
  
(NTr. 7357.) Gesetz, die Abänderung einiger Bestimmungen der Konkursordnung vom 
8. Mai 1855. betreffend. Vom 12. März 1869. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
verordnen, unter Zustimmung der belden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, 
für diejenigen Landestheile, in denen die Konkursordnung vom §. Mai 1855. 
(Gesetz-Samml. S. 321.) Geltung hat, was folgt: 
Artikel I. 
In der Konkurgordnung ve vom 8: Mai 1855. werden die 9. 17. 56. 128. 
138. 149. 155. 163. 181. 183. 18 1I. 189. 193. 201. 208. 209. 214. 280. 
und zwar jeder einzeln in der Art abgeändert, wie derselbe nachstehend unter 
seiner bisherigen Nummer umgestaltet ist. 
& 17. 
Wenn von dem Gemeinschuldner Kauf= oder Lieferungsgeschäfte über fun- 
ible Sachen, welche einen morkiginigen. Preis haben, oder über geldwerthe 
Papiere dergestalt geschlossen worden sind, daß sie erst nach der Konkurseröffnung 
zur Erfüllung kommen sollen, so kann weder von der Gläubigerschaft noch von 
dem Mitkontrahenten des Gemeinschuldners Erfüllung gefordert werden, sondern 
es findet aus dem Geschäfte nur ein Anspruch auf Entschädigung statt. 
Dieser Anspruch bestimmt sich nach der Differenz zwischen dem Kontrakt- 
preise und demsjenigen Preise, welcher als der am Tage der Konkurseröffnung 
für gleichartige und auf dieselbe Erfüllungszeit abgeschlossene Geschäfte sich ergebende 
Markt= oder Börsenpreis am Orte der Erfüllung oder an dem für letzteren maaß- 
gebenden Handelsplatze nach den dafür bestehenden oörtlichen Einrichtungen fest- 
gestellt ist, oder in Ermangelung solcher Feststellung durch das Gutachten Sach- 
verständiger ermittelt wird. 
ein solcher Markt= oder Börsenpreis auch durch Sachverständige nicht 
zu ermitteln, so bestimmt sich der Entschädigungsanspruch nach der Differenz, 
welche sich wischen d den Kontraktpreise und dem Markt= oder Börsenpreise an 
Jahrgang 1869. (Nr. 737 2 dem 
Ausgegeben zu Berlin den 21 März 1869
	        
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