Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 659 — 
Rheinprovinz, Regierungsbezirk Coblenz. 
Kupon 
zur 
Obligation der Stadt Creuznach 
uͤber 
Einhundert Thaler Kurant. 
Inhaber dieses empfängt am . . . . ... . . . . . . .. an halbjährigen Zinsen der 
obengenannten Creuznacher Stadt-Obligation aus der Creuznacher Stadtkasse 
zwei Thaler funfzehn Silbergroschen Kuraut. 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn der Geldbetrag desselben nicht bis 
ten .. . .. erhoben ist. 
Creuznach, den ##e .. 18. 
zum . 
Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten. 
(Faksimile.) (Faksimilia.) 
Nheinprovinz, Negierungebezirk Coblenz. 
Dalon. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Creuznacher 
Stadt- Obligation ##..4 über Eihunker Thaler Kurant die ## Serie Zins. 
kupons für die Jahre 18. bis 18. bei der Stadtkasse zu Creuznach. 
Creuznach, den #en 18. 
Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten. 
(Unterschrift.) (Faksimilia.) 
  
(Nr. 7391—7392.) (Nr. 7392.)
	        
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